|
|
1. Die Erdbestattung

Für Erdbestattungen
stehen im Bestattungshaus Cramer Särge aus unterschiedlichsten
Holzarten, wie z.B. Kiefer, Kirsche, Mahagoni oder Eiche,
in verschiedener Verarbeitung und Ornamenten, zur Verfügung.
Nicht vorhandene, individuelle Formen können
auch kurzfristig beschafft werden.
Die Palette umfasst alle Qualitäts-
und Preisklassen:
Dies betrifft sowohl den Mindeststandard, eine gute mittlere
Qualität als auch hohem Anspruch genügende Eichensärge.
Zusätze, wie z.B. ein Kreuz, werden auf
Wunsch aufgesetzt. Am Sarg finden auch Aufbahrungen statt.
Auf Wunsch wird in den Gemeinden auch die Gruftfertigung
übernommen.
2. Die Feuerbestattung

2.1 Kremierungen
werden überwiegend in den Krematorien Potsdam bzw.
Perleberg vorgenommen.
Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung
in der Kapelle am Sarg erfolgen oder später an der
Urne stattfinden. Dies kann auf dem Friedhof in der Kapelle
bzw. Trauerhalle, an der Grabstelle oder in den Räumen
des Bestattungshaus Cramer erfolgen.
Der vorhandene Bestand an Schmuckurnen ermöglicht
eine Auswahl in Gestaltung und Farbe im Sinne des Verstorbenen.
2.2 Urnenbeisetzung
in der Ostsee (Die Seebestattung)
Seebestattungen in der Ostsee vor Rostock-Warnemünde

Seit 1993 führt die „Hohe Düne GmbH”
Seebestattungen durch. Die Motoryacht „RUGARD”
verfügt über alle technischen Zulassungen, sie
trägt das Zertifikat des Germanischen Lloyd (100A5).
Durch die günstige Verkehrsanbindung (Autobahn
und Bahn), können Sie die Hansestadt in relativ kurzer
Zeit erreichen. Der Abfahrtsort ist unser Liegeplatz in
Rostock-Gehlsdorf, so dass die Fahrt auf der Warnow mit
ihrem maritimen Flair einen bleibenden Eindruck hinterlässt.
Nach dem Passieren der Molen in Warnemünde dauert die
Überfahrt bis zur Bestattungsposition noch ca. 25 Minuten.
Die Gesamtdauer einschliesslich unserer Vorbereitungen beläuft
sich auf ca. 2,5 Stunden. Wir können mit der Motoryacht
„RUGARD” eine maximale Anzahl von 12 Personen
befördern.
Unser Schiff ist 23 m lang und verdrängt
50 Tonnen. Den Standort ermitteln wir mit Radar und Satellitennavigationsgerät.
An Bord können Kaffee und Erfrischungsgetränke
gereicht werden.
Der Ablauf einer Seebestattung erfolgt nach folgendem Zeremoniell:
Ca. 5 Minuten vor Erreichen der Bestattungsposition wird
die Urne durch den Kapitän übernommen und an Deck
gebracht. Je nach Absprache sind Trauerreden und das Abspielen
einer Wunschmusik möglich. Die Trauergäste folgen
der Urne an Deck. Nach den letzten Worten des Abschieds
wird die Urne der See übergeben. Es erfolgen 8 Glasen
mit der Schiffsglocke. Die Trauergäste geben ihre Blumen
zum Abschied ins Meer. Mit dem Schiff wird um die Position
ein Vollkreis zur Ehrung des/der Verstorbenen gefahren und
ein langer Ton mit dem Typhon gegeben. Nach Beendigung der
Zeremonie wird der Heimathafen angelaufen.
Termine und Zeiten der Seebestattung bedürfen einer
Abstimmung und sind leider auch vom Wetter abhängig.
Wir sind jedoch bemüht, Ihre Wünsche zu erfüllen.
Da die Motoryacht „RUGARD” sehr seetüchtig
ist, sind Seebestattungen ganzjährig möglich.
Seebestattungen können weitgehend fü
alle Weltmeere organisiert werden.
nach
oben springen
Wer ist bestattungsverpflichtet?
Aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz vom 07.11.2001
§ 20
Für die Bestattung
haben die volljährigen Angehörigen in folgender
Reihenfolge zu sorgen:
- Der Ehegatte
- Die Kinder
- Die Eltern
- Die Geschwister
- Die Enkelkinder
- Die Großeltern und
- Die Partner einer auf Dauer angelegten
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Kommt für die Bestattungspflicht
ein Paar oder eine Mehrheit von Personen in Betracht, so geht
jeweils die ältere Person der jüngeren vor.
Sind Bestattungspflichtige
- nicht vorhanden oder
- zunächst nicht zu ermitteln oder
- kommen sie ihrer Bestattungspflicht nicht nach und veranlasst
kein anderer die Bestattung, hat die örtliche Ordnungsbehörde
auf Kosten des festgestellten Bestattungspflichtigen für
die Bestattung zu sorgen.
§ 21
Die Art und der Ort der Bestattung richten sich nach dem
Willen des Verstorbenen.
Bei Verstorbenen, deren Wille nicht bekannt
ist, und bei Verstorbenen, die das 14. Lebensjahr nicht
vollendet hatten, bestimmt der Bestattungspflichtige die
Bestattungsart und den Bestattungsort.
Erdbestattungen und Einäscherungen müssen
zwischen dem dritten und zehnten Tag nach dem Ableben stattfinden.
Weitere nützliche Informationen:

Der untere Link führt
Sie auf eine externe Seite. Diese Seite enthält gesetzliche
Informationen über das…
…Bestattungsrecht in Brandenburg (Gesetz
über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
im Land Brandenburg). (Brandenburgisches Bestattungsgesetz
- BbgBestG) vom 7. November 2001 (GVBl.I/01 S.226)
nach oben springen
|