Rose Bestattungshaus Cramer
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1. Die Erdbestattung

Bestattungsarten
Für Erdbestattungen stehen im Bestattungshaus Cramer Särge aus unterschiedlichsten Holzarten, wie z.B. Kiefer, Kirsche, Mahagoni oder Eiche, in verschiedener Verarbeitung und Ornamenten, zur Verfügung.
  Nicht vorhandene, individuelle Formen können auch kurzfristig beschafft werden.
  Die Palette umfasst alle Qualitäts- und Preisklassen:
Dies betrifft sowohl den Mindeststandard, eine gute mittlere Qualität als auch hohem Anspruch genügende Eichensärge.
  Zusätze, wie z.B. ein Kreuz, werden auf Wunsch aufgesetzt. Am Sarg finden auch Aufbahrungen statt. Auf Wunsch wird in den Gemeinden auch die Gruftfertigung übernommen.

2. Die Feuerbestattung

2.1 Kremierungen werden überwiegend in den Krematorien Potsdam bzw. Perleberg vorgenommen.
  Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung in der Kapelle am Sarg erfolgen oder später an der Urne stattfinden. Dies kann auf dem Friedhof in der Kapelle bzw. Trauerhalle, an der Grabstelle oder in den Räumen des Bestattungshaus Cramer erfolgen.
  Der vorhandene Bestand an Schmuckurnen ermöglicht eine Auswahl in Gestaltung und Farbe im Sinne des Verstorbenen.

2.2 Urnenbeisetzung in der Ostsee (Die Seebestattung)
Seebestattungen
in der Ostsee vor Rostock-Warnemünde

Seit 1993 führt die „Hohe Düne GmbH” Seebestattungen durch. Die Motoryacht „RUGARD” verfügt über alle technischen Zulassungen, sie trägt das Zertifikat des Germanischen Lloyd (100A5).
  Durch die günstige Verkehrsanbindung (Autobahn und Bahn), können Sie die Hansestadt in relativ kurzer Zeit erreichen. Der Abfahrtsort ist unser Liegeplatz in Rostock-Gehlsdorf, so dass die Fahrt auf der Warnow mit ihrem maritimen Flair einen bleibenden Eindruck hinterlässt.

Nach dem Passieren der Molen in Warnemünde dauert die Überfahrt bis zur Bestattungsposition noch ca. 25 Minuten. Die Gesamtdauer einschliesslich unserer Vorbereitungen beläuft sich auf ca. 2,5 Stunden. Wir können mit der Motoryacht „RUGARD” eine maximale Anzahl von 12 Personen befördern.
  Unser Schiff ist 23 m lang und verdrängt 50 Tonnen. Den Standort ermitteln wir mit Radar und Satellitennavigationsgerät. An Bord können Kaffee und Erfrischungsgetränke gereicht werden.

Der Ablauf einer Seebestattung erfolgt nach folgendem Zeremoniell:
Ca. 5 Minuten vor Erreichen der Bestattungsposition wird die Urne durch den Kapitän übernommen und an Deck gebracht. Je nach Absprache sind Trauerreden und das Abspielen einer Wunschmusik möglich. Die Trauergäste folgen der Urne an Deck. Nach den letzten Worten des Abschieds wird die Urne der See übergeben. Es erfolgen 8 Glasen mit der Schiffsglocke. Die Trauergäste geben ihre Blumen zum Abschied ins Meer. Mit dem Schiff wird um die Position ein Vollkreis zur Ehrung des/der Verstorbenen gefahren und ein langer Ton mit dem Typhon gegeben. Nach Beendigung der Zeremonie wird der Heimathafen angelaufen.

Termine und Zeiten der Seebestattung bedürfen einer Abstimmung und sind leider auch vom Wetter abhängig. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Wünsche zu erfüllen.

Da die Motoryacht „RUGARD” sehr seetüchtig ist, sind Seebestattungen ganzjährig möglich.
  Seebestattungen können weitgehend fü alle Weltmeere organisiert werden.

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Wer ist bestattungsverpflichtet?
Aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz vom 07.11.2001

§ 20
Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:
  1. Der Ehegatte
  2. Die Kinder
  3. Die Eltern
  4. Die Geschwister
  5. Die Enkelkinder
  6. Die Großeltern und
  7. Die Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Kommt für die Bestattungspflicht ein Paar oder eine Mehrheit von Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren vor.

Sind Bestattungspflichtige
  • nicht vorhanden oder
  • zunächst nicht zu ermitteln oder
  • kommen sie ihrer Bestattungspflicht nicht nach und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die örtliche Ordnungsbehörde auf Kosten des festgestellten Bestattungspflichtigen für die Bestattung zu sorgen.

§ 21
Die Art und der Ort der Bestattung richten sich nach dem Willen des Verstorbenen.
  Bei Verstorbenen, deren Wille nicht bekannt ist, und bei Verstorbenen, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet hatten, bestimmt der Bestattungspflichtige die Bestattungsart und den Bestattungsort.
  Erdbestattungen und Einäscherungen müssen zwischen dem dritten und zehnten Tag nach dem Ableben stattfinden.

Weitere nützliche Informationen:

Der untere Link führt Sie auf eine externe Seite. Diese Seite enthält gesetzliche Informationen über das…
  …Bestattungsrecht in Brandenburg (Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg). (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) vom 7. November 2001 (GVBl.I/01 S.226)

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Erd-, Feuer- und Seebestattungen

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