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in Sachen Vorsorge |
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Würdigen Abschied rechtzeitig vorbereiten
Neuregelung beim Sterbegeld
Der Bundesrat hat es endgültig beschlossen: Ab 1. Januar
2004 gibt es kein Sterbegeld mehr. Bisher betrug dieser Zuschuß
der Krankenkassen zu den Bestattungskosten von Menschen, die
schon am 1. Januar 1989 pflichtversichert waren, noch 525
Euro. Ab Januar 2004 liegt dies in privater Verantwortung.
In der Stadt Neuruppin gab es im Oktober 2002 54 Sterbefälle
– 54 Mal waren Angehörige betroffen, die in kürzester
Zeit nach dem Ableben eines nahen Menschen wichtige Entscheidungen
für einen würdigen Abschied im Sinne des Verstorbenen
treffen mussten. Hierbei ist es immer hilfreich, wenn der
letzte Wille möglichst schriftlich festgehalten ist.
Selbst im Sinne des eigenen Lebens zu bestimmen, Notwendiges
zu regeln und Hinterbliebene zu entlasten, dies kann man rechtzeitig
in die eigene Hand nehmen. Es ist auch ein Dienst an den Angehörigen,
denen damit zusätzliche Sorgen erspart bleiben. Ein angemessener
Bestattungsvorsorgebetrag ist auch nach Auffassung der Verwaltungsgerichte
Schonvermögen im Sinne von § 88 Bundessozialhilfegesetz.
Danach zählt dieser selbst angesparte Betrag bei eventuellem
späteren Heimaufenthalt oder Sozialhilfe nicht zum heranzuziehenden
oder verwertbaren Vermögen, wird also als eine Art Freibetrag
geschont. Es gehört zu den grundrechtlich geschützten
Persönlichkeitsrechten, angemessen für die eigene
Bestattung zu sorgen. Deshalb muss ein abgeschlossener Vertrag
im Eventualfall, zum Beispiel bei Heimunterbringung, nicht
rückgängig gemacht werden. Als angemessen wurden
von den Verwaltungsgerichten Bestatter- und Friedhofskosten
von insgesamt zwischen zirka 2.000 bis 5.500 Euro akzeptiert.
Diese Spanne ergibt sich im Wesentlichen durch die sehr unterschiedlichen
Friedhofskosten, die in den Städten höher, in den
ländlichen Gemeinden meist wesentlich niedriger liegen.
Falls keine eigenen Mittel vorliegen und Angehörige nicht
vorhanden sind oder auch nicht in der Lage sind, eine Beisetzung
durchzuführen, müssen dies die örtlichen Ordnungs-
und Sozialämter tun. Dabei kann nur ein einfacher Rahmen,
in der Regel auf einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage,
gewährt werden. Eigene Vorsorge ist also unbedingt zu
empfehlen. Wer mehr über diese Fragen erfahren möchte,
kann sich im Bestattungshaus Cramer ein vom Kuratorium Deutscher
Bestattungskultur zur Verfügung gestelltes Video ausleihen.
Die Autorin ist Inhaberin des Neuruppiner Bestattungshauses
Cramer
(Ruppiner Anzeiger, RA-Ratgeber vom 30.10.2003) |